Gemeinderat

Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er hat die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindepräsident und den Gemeindeschreiber vertreten.

Sitzungsordnung: Die Sitzungen des Gemeinderates finden jeweils am Montag, in der Regel ab 17.30 Uhr, statt.
Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

Anträge: Anträge an den Gemeinderat sind an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Sie müssen bis am Donnerstag eintreffen. Es besteht aber keine absolute Garantie für eine Behandlung des Geschäftes an der darauf folgenden Gemeinderatssitzung.

Vorsitz: Der Gemeinderat wird vom/von dem/der Gemeindepräsident/in präsidiert.
Bei seiner Verhinderung durch den/ die Vizepräsident/in.

Protokollführung: Der Gemeindeschreiber und sein Stellvertreter nehmen an der Gemeinderatssitzung mit beratender Stimme teil und amten als Protokollführer.

Zeichnung: Entscheide und Verfügungen sowie Korrespondenz des Gemeinderates werden mit Kollektivunterschrift von Gemeindepräsident und Gemeindeschreiber respektive deren Stellvertreter gezeichnet.

Kollegialsystem: Beschlüsse des Gemeinderates werden von den Behördenmitgliedern nach aussen als Kollegialbeschluss einheitlich vertreten.

Ressortchef: Das einzelne Gemeinderatsmitglied steht einem Ressort vor.
In dieser Funktion führt der Ressortchef Vorabklärungen oder Besprechungen durch.
Die abschliessende Entscheidung liegt aber immer beim Gesamtgemeinderat.

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Gemeinderat
Dorfstrasse 17
4303 Kaiseraugst

Tel. 061 816 90 60
Fax 061 816 90 55
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