Sperrgut

Sperrgut

Brennbares Sperrgut nimmt der Kehrichtwagen mit!
Bitte beachten Sie dabei folgende Vorschriften:

Brennbares Sperrgut = Holz / Kunststoff / Leder / Stoffe sowie Glas
Metallteile wenn möglich entfernen!

Masse: Länge max. 2 m, Breite max. 1.40 m

Pro 5 kg Sperrgut = 1 Vignette

Das Sperrgut wird am Strassenrand deponiert, darf frühestens am Vorabend und muss spätestens am Morgen des Abfuhrtages vor 07.00 Uhr bereitstehen.
(Ein eigenes Sperrgutentsorgungs-Konzept haben der Augarten Rheinfelden und die Liebrüti Kaiseraugst!)

Beispiele 
1 Einbett-Matratze = 3 Vignetten
1 Doppelbett-Matratze = 6 Vignetten 

1 1er-Sofa = 3 Vignetten
1 2er-Sofa = 6 Vignetten
1 3er-Sofa = 9 Vignetten

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtsammlung / Sperrgut