Lärm / Luft / Gewässer

Die Gemeinde Kaiseraugst sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften im Umweltschutz eingehalten werden.

Wir stellen die Grundlage zur Kommunalpolitik im Umweltschutz bereit. Gleichzeitig motivieren wir unsere Bevölkerung, selber einen Beitrag für eine intakte Umwelt und für die eigene Gesundheit zu leisten. Umweltschutz geht uns alle an. Achten Sie auf die Umwelt und sorgen Sie damit für eine Verbesserung der Lebensqualität in Kaiseraugst.
 

Lärm
In unserem dichtbesiedelten, hochtechnisierten Land werden wir alle in hohem Masse von einer Vielzahl akustischer Reize überflutet. Für viele Menschen in unserem Lande ist die Grenze des Erträglichen erreicht oder überschritten. Oft werden die Auswirkungen hoher Lärmbelastungen heruntergespielt. Mittlerweile ist jedoch wissenschaftlich erhärtet, dass Belästigungen durch Lärm sich negativ auf die Gesundheit auswirken und zu physischen oder psychischen Schäden führen.

Wir unterscheiden folgenden Lärm:

  • Strassenlärm
  • Eisenbahnlärm
  • Fluglärm
  • Industrie- und Gewerbelärm
  • Baulärm
  • Gastronomielärm
  • Alltagslärm


Der Gemeinderat ist zuständig für Lärmbeschwerden. Reklamationen sind dem Gemeinderat schriftlich einzureichen. Erfordert es die Dringlichkeit, werden auch mündliche Reklamationen entgegengenommen.

Hier gibts weitere Informationen zum Thema Lärm

Luft
Zu einer intakten Umwelt gehört ganz besonders auch saubere, natürliche Luft. Die Qualität der Luft kann in unserer heutigen Zeit nur mit einer Vielzahl geeigneter Massnahmen im Griff behalten werden.

Ziel der Luftreinhaltung ist die nachhaltige Sicherstellung guter Luftqualität, also eine möglichst schadstofffreie Luft. Massnahmen zur Luftreinhaltung können wie folgt unterschieden werden:

  • Gesetzliche Vorgaben (z. B. Interventions- und Grenzwerte)
  • Technische Massnahmen (z. B. Einbau Filteranlagen)

Im Kanton Aargau ist grundsätzlich das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt zuständig. Reklamationen können aber auch den Gemeinden schriftlich eingereicht werden.

Hier gibts weitere Informationen zum Thema Luft

Gewässer
Die Oberflächengewässer umfassen die stehenden Gewässer (Seen, Weiher) und die Fliessgewässer (Bäche, Flüsse). Zu letzteren gehören die ursprünglich als Gewerbe- und Bewässerungskanäle (sogenannte Tyche) angelegten Wassergräben, aber auch jene Bäche, die in der Vergangenheit in den Untergrund verlegt wurden.

Grundwasser ist Wasser, das durch die Versickerung von Niederschlägen in den durchlässigen Untergrund entsteht. Es bewegt sich unter dem Einfluss der Schwerkraft nach unten, bis es auf eine undurchlässige Schicht aus Fels oder Ton trifft. Dort sammelt es sich, füllt die Hohlräume des Untergrundes zusammenhängend aus und fliesst dann mit horizontalem Gefälle weiter in Richtung eines Vorfluters. Die grundwasserführende Schicht wird als "Grundwasserträger" bezeichnet. Seine Oberfläche nennt man "Grundwasserspiegel". Zwischen dem Grundwasserspiegel und dem Terrain liegt die "ungesättigte Zone". Unterhalb des Grundwasserträgers befindet sich die undurchlässige Schicht, der "Grundwasserstauer".

Hier gibts weitere Informationen zum Thema Gewässer

Zugehörige Objekte

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