Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserer Gemeinde abmelden.

Sie können den Wegzug entweder elektronisch melden E-Umzug oder persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen.
 

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Meldebestätigung

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

 

 

Abmeldung ins Ausland

Bitte melden Sie sich rund 1 Monat vor Ihrem Wegzug ins Ausland am Schalter der Abteilung Steuern. Mitzubringen ist der ausgefüllte Fragebogen inkl. unterschriebener Vollmacht (siehe Download unter 'Dokumente').

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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Fragebogen Wegzug ins Ausland Download 0 Fragebogen Wegzug ins Ausland
Name Telefon Kontakt
Einwohnerdienste 061 816 90 60 / Telefonzentrale Kontaktformular