Organisation und Aufgaben
Was ist die Ortsbürgergemeinde?
Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden auch Ortsbürgergemeinden. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung und bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinden wohnen. In Kaiseraugst besitzen rund 200 Personen das Ortsbürgerrecht, davon sind 190 Personen stimmberechtigt.
Welche Aufgaben hat die Ortsbürgergemeinde?
Die Ortsbürgergemeinde hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens. Praktisch der gesamte Wald auf dem Gebiet von Kaiseraugst gehört der Ortsbürgergemeinde Kaiseraugst. Der Gemeindeförster hegt, pflegt und bewirtschaftet diesen Wald.
Daneben ist die Ortsbürgergemeinde Kaiseraugst Eigentümerin einer grösseren Zahl von Grundstücken die im Baurecht vergeben wurden, d.h. der Baurechtsnehmer hat die Berechtigung erhalten, auf Ortsbürgerland ein Haus oder ein Industrie-/Gewerbegebäude zu bauen. Dafür bezahlt er der Ortsbürgergemeinde einen jährlichen Baurechtszins. Daneben ist die Ortsbürgergemeinde Eigentümerin des Jugend- und Kulturzentrum „Violahof“, des Bürgerkellers, des Bolingerhauses usw. Auch stellt die Ortsbürgergemeinde das Land für das Altersheim Rinau und das Asylheim kostenlos zur Verfügung.
Aus den Einnahmenüberschüssen aller ihrer Betriebe, vor allem aber aus den Baurechtszinsen, leistet die Ortsbürgergemeinde jährlich Beiträge an kulturelle und andere öffentliche Institutionen.
Wie funktioniert die Ortsbürgergemeinde?
Der Gemeinderat ist von Gesetzes wegen ordentliche Verwaltungs-und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde. Jährlich finden zwei Ortsbürgergemeindeversammlungen statt, zu denen alle stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger eingeladen sind. Im Juni werden der Rechenschaftsbericht und die Rechnungen des Vorjahres genehmigt, im Dezember wird der Voranschlag für das kommende Jahr verabschiedet.
Nicht in allen aargauischen Gemeinden gibt es auch eine Ortsbürgergemeinde. Verschiedenen Ortsbürgergemeinden mussten wegen finanzieller Schwierigkeiten aufgelöst, d.h. mit den Einwohnergemeinden vereinigt werden. Dank dem weitblickenden Entscheid der Kaiseraugster Ortsbürger Mitte der 1960er-Jahre, Ortsbürgerland nicht mehr zu verkaufen, sondern im Baurecht zur Verfügung zu stellen, sind regelmässige Einnahmen für die Ortsbürgergemeinde sichergestellt. So kann die Ortsbürgergemeinde das kulturelle Leben in Kaiseraugst grosszügig fördern und kulturelle und soziale Werke unterstützen.
Zugehörige Objekte
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Kanzlei / Dienste | 061 816 90 63 | Kontaktformular |
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Ortsbürgerkommission | 061 816 90 63 |