Die Gemeindeversammlung ist das oberste der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Geleitet werden die Gemeindeversammlungen vom Gemeindepräsident.
| Aufgaben: | Die Aufgaben der Gemeindeversammlung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt. |
| Kompetenzen: | Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt. |
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