Steuern
- Führen des Steuerregisters
- Prüfen der Steuererklärungen von natürlichen Personen (Privatpersonen) auf ihre formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit
- Vornahme und Eröffnen der Steuerveranlagungen sowie Errechnen der Steuerbeträge
- Abwicklung der Rechtsmittelverfahren, Eröffnen von Einspracheentscheiden
- Eröffnen von Sondersteuern bei ausserordentlichen Jahressteuern wie Liquidationsgewinne, Kapitalleistungen
- Eröffnen von Grundstückgewinnsteuern
- Vornahme von Gebäudeschätzungen (Ermittlung Steuerwert und Eigenmietwert)
- Protokollführung für die Steuerkommission
- Erbschafts- und Inventarwesen (Ausarbeiten von Steuerinventaren, Erbschaftssteuern)
- Kontrolle und Überwachung von quellensteuerpflichtigen ausländischen Staatsangehörigen
-
Für den Steuerbezug ist die Finanzverwaltung zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen, Bestellung von Einzahlungsscheinen und Erlassgesuche sind direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.
-
EasyTax 2024 steht als Download unter www.steuern.ag.ch für Sie bereit.
- Weiterführende Links:
Easy Tax
Wegleitung Steuererklärung
Kurslisten
Steuerrechner (Kalkulator)
Schreiben Kanton Aargau "Information zur allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau" vom 23. Oktober 2025
Der Kanton Aargau wurde gemäss Bundesrecht verpflichtet, eine Neubewertung aller Liegenschaften durchzuführen. Deshalb erhalten alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den nächsten Tagen vom Kantonalen Steueramt das Schreiben "Informationen zur allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau" über die neuen Schätzungswerte ihrer Liegenschaft (Steuerwert und Eigenmietwert), gültig ab 1. Januar 2025.
Bei Fragen
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
