Berufsbeistandschaften

Wir führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheinfelden, Mandate und Abklärungen im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR). Wir führen dabei primär Vertretungsbeistandschaften nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 394 und 395.

Preis

nach § 14 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)

Zugehörige Objekte