Menschen gestalten das Leben in der Gemeinde, im Kanton und im Bund nach ihren Vorstellungen, Ideen und Interessen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich die Einwohner mit politischen Themen und Sachfragen kritisch auseinander setzen. So werden Volksmeinungen gebildet und so werden Anliegen von Einwohner zum Durchbruch verholfen.

Organisation der Gemeinde Kaiseraugst


GRUNDSÄTZLICHES
Die öffentlichen Aufgaben werden in der Schweiz auf den drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt. Im Kanton Aargau besitzen die Gemeinden ein hohes Mass an Eigenständigkeit. Traditionellerweise gibt es in den meisten aargauischen Kommunen eine Einwohner- und eine Ortsbürgergemeinde.

EINWOHNERGEMEINDE
Für die meisten öffentlichen Aufgaben ist die Einwohnergemeinde zuständig. Sie kann sich für die Organisationsform mit Gemeindeversammlung oder mit Einwohnerrat (Parlament) entscheiden. Für die Stimmberechtigten von Kaiseraugst besteht die Möglichkeit der direkten Einflussnahme an der Gemeindeversammlung, die als oberstes Organ über die wichtigsten Gemeindegeschäfte entscheidet.

ORTSBÜRGERGEMEINDE
Die Ortsbürgergemeinde spielt in Kaiseraugst eine wichtige Rolle. Sie wird aus allen in Kaiseraugst wohnhaften Ortsbürgern gebildet. Die Aufgaben sind im kantonalen Gemeindegesetz wie folgt umschrieben: "Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens ausreichen, hat sie das kulturelle Leben der Gemeinde zu fördern und der Einwohnergemeinde auch bezüglich der Erfüllung anderer, insbesonders sozialer Aufgaben zu helfen." Danebst ist sie für den Wald zuständig. Die Exekutivgewalt liegt von Gesetzes wegen beim Gemeinderat. In Kaiseraugst steht dem Gemeinderat eine Ortsbürgerkommission beratend zur Seite.

GEMEINDERAT
Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde. Er ist verpflichtet, die Verwaltung der Gemeinde zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der auf vier Jahre gewählte Gemeinderat trifft sich wöchentlich zu einer Sitzung, die im Gegensatz zur Gemeindeversammlung nicht öffentlich ist.

KOMMISSIONEN
Zur Entlastung des Gemeinderates sind für verschiedene Bereiche des öffentliches Lebens Fachkommissionen tätig, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben und vom Volk gewählt oder vom Gemeinderat eingesetzt sind. Der Volkswahl unterstehen die Schulpflege, die Finanzkommission, die Steuerkommission und das Wahlbüro. Alle anderen Kommissionen (mit Ausnahme der Ortsbürgerkommission) sind entsprechend den kommunalen Bedürfnissen vom Gemeinderat eingesetzt.

ORTSPARTEIEN
Obwohl Kaiseraugst mit der Gemeindeversammlung die direkteste Form der Demokratie einem Gemeindeparlament (Einwohnerrat) vorgezogen hat, erfüllen die politischen Ortsparteien eine wichtige Aufgabe. Sie werden vom Gemeinderat regelmässig zu Gesprächen und zu Vernehmlassungen eingeladen. Mit ihren Veranstaltungen tragen die Ortsparteien insbesondere vor den Gemeindeversammlungen zur Meinungsbildung bei und sorgen mit Wahlvorschlägen für eine angemessene Vertretung verschiedener politischer Standpunkte in den Entscheidungsgremien der Gemeinde.