Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Geleitet werden die Gemeindeversammlungen vom Gemeindepräsidium.
Die Aufgaben der Gemeindeversammlung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Kompetenzen
Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
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