Steuern
- Führen des Steuerregisters
- Prüfen der Steuererklärungen von natürlichen Personen (Privatpersonen) auf ihre formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit
- Vornahme und Eröffnen der Steuerveranlagungen sowie Errechnen der Steuerbeträge
- Abwicklung der Rechtsmittelverfahren, Eröffnen von Einspracheentscheiden
- Eröffnen von Sondersteuern bei ausserordentlichen Jahressteuern wie Liquidationsgewinne, Kapitalleistungen
- Eröffnen von Grundstückgewinnsteuern
- Protokollführung für die Steuerkommission
- Erbschafts- und Inventarwesen (Ausarbeiten von Steuerinventaren, Erbschaftssteuern)
- Kontrolle und Überwachung von quellensteuerpflichtigen ausländischen Staatsangehörigen
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Für den Steuerbezug ist die Finanzverwaltung zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen, Bestellung von Einzahlungsscheinen und Erlassgesuche sind direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.
Weiterführende Links:
Wegleitung SteuererklärungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
eTAX AARGAU löst ab 2026 EasyTax ab
Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch.
Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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