Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen, bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung bei der Gemeinde Kaiseraugst, Einwohnerdienste, per Telefon 061 816 90 60 oder über das Kontaktformular zu melden.
 

Erdbestattung oder Kremation

Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind Bestattungswünsche schriftlich oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in dieser Frage. Die Bestattung oder die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Überführung des Verstorbenen kann direkt mit einem Bestattungsbüro noch Wahl veranlasst / koordiniert werden.

Wichtige weitere Vorkehrungen im Todesfall:

Bei einem Todesfall an Wochenenden sowie über die Feiertage wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl (es gilt der freie Markt). Grundsätzlich haben alle Bestattungsunternehmen ein 24Std-Piketttelefon. Überführungen sind direkt mit dem Bestattungsbüro zu koordinieren und der Gemeinde die Anzeige des Todesfalles mitzuteilen.

Weitere Schritte:
Benachrichtigung der nächsten Angehörigen
Verfassen, Aufgabe und Versand der Todesanzeige (erst nach Absprache des Beisetzungstermins)
Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse)
Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen
Mitteilung an Krankenkasse
Reservation von Restaurationslokalitäten für Leidmahl
Erledigung höchstpersönlicher Angelegenheiten des/der Verstorbenen

Weitere Informationen erhalten Sie unter ch.ch/de/todesfall oder auf folgender Checkliste.
 

Anordnung für die Bestattung

Sie können schon im Voraus alles Nötige für die Beisetzung regeln. Das ausführliche Formular wird bei den Einwohnerdienste deponiert. Formulare können hier geladen oder bei den Einwohnerdienste bezogen werden.
 

Grabwahl

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:

Erdbestattungs- oder Urnengrab
Urnenwand
Gemeinschaftsgrab
Keine Beisetzung der Urne
Die Urne kann auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden
Aschenstreuung Waldfriedhof

 

Abdankung

Die Abdankungsfeiern finden üblicherweise in der Abdankungskappelle Friedhof Kaiseraugst oder in einer Landeskirche statt. Es ist auch möglich auf eine offizielle Feier zu verzichten und lediglich am Grab eine Besinnung zu halten. Das Datum legen Sie gemeinsam mit der Abteilung Einwohnerdienste fest. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben.

 

Bestattungsanzeige

Die Einwohnerdienste erstellen die amtliche Bestattungsanzeige und informieren die zuständigen Personen und Stellen. Auch sämtliche gemeindeinternen Stellen werden von den Einwohnerdienste direkt informiert. (Steueramt, Einwohnerkontrolle, Gemeindepolizei, AHV-Zweigstelle, Inventuramt etc.). Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.

 

Waldfriedhof

Die Bedürfnisse der Einwohnerschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Es gibt vermehrt Menschen, die nicht mehr nur auf dem Friedhof bestattet werden möchten, sondern eine naturnahe und freiere Art der Bestattung wünschen. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es diese zusätzliche Bestattungsform in Kaiseraugst. Der Waldfriedhof befindet sich oberhalb des Waldeinganges Roche. Für den Waldfriedhof wurde ein passender Name gesucht. Der Gemeinderat hat entschieden, dass der Waldfriedhof Kaiseraugst mit dem Namen „Fluehfriede“ bezeichnet wird.

Der Waldfriedhof umfasst aktuell insgesamt 82 Bäume, davon sind 75 Laubbäume wie z.B. Kirschbaum, Ahorn, Birke, Linde, Eiche etc. und 7 Nadelbäume (Douglasie, Weymouthföhre und Lärche).

Der Baum, den man sich, bzw. die Angehörigen, selber aussuchen können, ist mit einer kleinen Plakette gekennzeichnet. Inschriften und Grabtafeln sind ebenso wie Blumenschmuck, Kreuze und weiteren Grabschmuck nicht erlaubt. Der Grund dafür ist, dass der Wald in seiner ursprünglichen Form beibehalten werden soll.

Der Waldfriedhof ist nur zu Fuss über einen ca. 10 minütigen Fussmarsch (bergauf) zu erreichen. Die Zufahrt zum Waldfriedhof ist nicht gestattet.

 

Finanzielles

Die zu erwartenden Kosten ersehen Sie aus dem Friedhofsreglement.

 

Grabunterhalt

Ein Grabunterhaltsvertrag kann bei den Einwohnerdiensten nach Ihren Wünschen geregelt werden.

Zugehörige Objekte

Name
Bestattungsanordnung Download 0 Bestattungsanordnung
Rückerstattungsformular der Bestattungskosten Download 1 Rückerstattungsformular der Bestattungskosten
Liste von möglichen Bestatter im Aargau Download 2 Liste von möglichen Bestatter im Aargau
Checkliste Todesfall Download 3 Checkliste Todesfall
Name Telefon Kontakt
Einwohnerdienste 061 816 90 60 / Telefonzentrale Kontaktformular
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