Bewilligung / Vollmacht zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen
Wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs ist, dem wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Vor allem beim Grenzübertritt können die Beamten stutzig werden, wenn der Inhaber des Fahrzeugs nicht der Fahrer ist, oder nicht als Mitfahrer dabei ist. Ohne Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung hilfreich.
Auf Wunsch beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf dem Formular, Kosten CHF 20.00 pro Unterschrift.