Stundung für Gemeinde- und Kantonssteuern einreichen (Ratenzahlung Steuern)
Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Zweck einer Stundung ist es, Steuerpflichtigen, denen es vorübergehend an Zahlungsmitteln mangelt, entgegenzukommen. Eine Stundung mit/ohne Ratenzahlungen ist gebührenfrei. Bei Nichteinhalten der Stundung mit/ohne Ratenzahlungen können für Steuern ab Steuerjahr 2019 Gebühren anfallen. Bitte beachten Sie, dass trotz einer Stundungsvereinbarung ab Fälligkeit der Steuerrechnung Verzugszinsen von 5.0% geschuldet sind.
Zugehörige Objekte
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| Stundungsformular (PDF, 108 kB) | Download | 0 | Stundungsformular |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzen | 061 816 90 62 | Kontaktformular |
