Mieterwechsel - Meldung an Einwohnerdienste durch Vermieter und Logisgeber

Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber sind verpflichtet, den Gemeinden ein-, um- und wegziehende Mieter/innen zu melden.

Diese Meldungen können mittels Onlineformular auf der Seite der Drittmeldepflicht erfasst werden.

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Einwohnerdienste 061 816 90 60 / Telefonzentrale Kontaktformular