Förderbeiträge
Ziel des Förderprogrammes
Private Eigentümer und Eigentümerinnen in selbstbewohnter Bestandsbauten, die ihre eigenen Mittel investieren, sollen mit dem Förderprogramm animiert werden Massnahmen gemäss Förderkatalog der Gemeinde umzusetzen. Insbesondere bei Photovoltaikanlagen soll die Förderung des Eigenverbrauchs angeregt werden. Moderne Energiemodelle wie LEG, vZEV und ZEV sollen ebenfalls gefördert werden, sofern die Investitionen mit eigenen Mitteln getätigt werden.
Es ist nicht die Absicht mit den Geldern in erster Linie den Einwohnenden zu ermöglichen mit Stromverkauf an die Netzbetreiber oder AEW Geld zu verdienen, vielmehr sollen mit den Geldern die absehbar auf unsere Gesellschaft zukommenden Herausforderungen mit Anreizen gefördert werden. Sofern neue Formen der Energiegewinnung und/oder Verbrauch und Verteilung entstehen, entscheidet der Gemeinderat wie Mittel aus dem Förderprogramm eingesetzt werden können. Durch Bund und Kanton vorgenommene Förderungen führen nicht automatisch zu Förderungen durch die Gemeinde.
Folgende Massnahmen werden in Kaiseraugst unterstützt:
GEAK Plus
Beratung der Liegenschaftsbesitzer für die Analyse des energetischen Zustands und der Effizienz des Gebäudes.
| Förderbeitrag | Bedingung |
| Pauschal CHF 300.00 | Das Fördergesuch kann erst nach der Beratung und dem Erhalt des GEAK Plus Berichtes gestellt werden. |
| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Gebäudehülle
Nur Fensterersatz
| Förderbeitrag | Bedingung |
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20% der Investitionskosten, max. CHF 5'000.00 |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Regenwassertank
| Förderbeitrag | Bedingung |
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20% der Investitionskosten, max. CHF 5'000.00 |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Versickerungsanlage
| Förderbeitrag | Bedingung |
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20% der Investitionskosten, max. CHF 5'000.00 |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Ersatz Haushaltsgeräte
Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschiene, Wäschetrockner, Induktionsherd
| Förderbeitrag | Bedingung |
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20% der Investitionskosten, max. CHF 300.00 |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Sonnenkollektoren (thermisch)
| Förderbeitrag | Bedingung |
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100% vom Kantonsbeitrag |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Photovoltaikanlage (Strom)
| Förderbeitrag | Bedingung |
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100% vom Bundesbeitrag |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Heizungsersatz
Von Öl-, Gas- und Elektroheizungen zu Wärmepumpe
| Förderbeitrag | Bedingung |
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100% vom Kantonsbeitrag |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Heizungsersatz
| Förderbeitrag | Bedingung |
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100% vom Kantonsbeitrag |
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| Das entsprechende Formular finden Sie hier. | |
Zeitpunkt für Anmeldung und Bezug der Fördergelder:
Als Zeitpunkt für die Eingabe und Beurteilung zum Erhalt von Fördergeldern aus dem Programm der Gemeinde, ist der Beleg der Auszahlung der Gelder aus dem Programm des Bundes / Kantons. Nach Vorlage des Gesuches und des Auszahlungsbeleges Bund / Kanton erfolgt die Zusage und Auszahlung der Gelder der Gemeinde. Nicht durch den Bund / Kanton geförderte Massnahmen werden nach Vorlage der Rechnungen und Belegen der Realisierung beurteilt und ausbezahlt. Dies ist der Fall bei den Positionen Regentank, Versickerung, Fenster und Küchengeräte.
Bei Neubauten und Umbauten die zu einer 50 prozentigen und darüber liegenden Veränderung analog Neubauten führen, besteht keine Fördergeldberechtigung. Das Kriterium sind die Baukosten im Verhältnis zum Versicherungswert des Gebäudes gemäss AGV.
Allgemeine Bestimmungen
Diese Bestimmungen gelten für alle Bauten, Anlagen und Geräte des Förderprogramms und Förderkonzepts Kaiseraugst:
- Das Fördergesuch kann erst nach Installation der Anlage, Baute oder des Geräts
eingereicht werden. - Die Anlage, Baute oder das Gerät muss in Kaiseraugst installiert werden.
- Es wird nur selbstbewohntes Eigentum gefördert.
- Die Auszahlung erfolgt erst nach Zusprache der Abteilung Bau.
- Der Förderbeitrag muss in der Steuererklärung angegeben werden.
- Die Auszahlung erfolgt nur einmalig am Anfang der gemäss paritätischen Lebensdauertabelle vorgesehenen Lebensdauer.
- Es gelten die Förderbestimmungen zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen.
Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an die Abteilung Bau wenden:
oder telefonisch 061 816 90 61
Beratung und Förderbeitrag Kanton Aargau
Energieberatung
Förderbeitrag
Kontaktdaten Kanton Aargau
Department Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Energie
Telefon 062 835 28 80
Dokumente
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Formular Fördergesuch Ersatz Haushaltsgeräte (PDF, 157 kB) | Download | 0 | Formular Fördergesuch Ersatz Haushaltsgeräte |
| Formular Fördergesuch Fensterersatz (PDF, 186 kB) | Download | 1 | Formular Fördergesuch Fensterersatz |
| Formular Fördergesuch GEAK Plus (PDF, 144 kB) | Download | 2 | Formular Fördergesuch GEAK Plus |
| Formular Fördergesuch Holzfeuerungen (PDF, 168 kB) | Download | 3 | Formular Fördergesuch Holzfeuerungen |
| Formular Fördergesuch Photovoltaikanlage (PDF, 209 kB) | Download | 4 | Formular Fördergesuch Photovoltaikanlage |
| Formular Fördergesuch Regenwassertank (PDF, 172 kB) | Download | 5 | Formular Fördergesuch Regenwassertank |
| Formular Fördergesuch Sonnenkollektoren (PDF, 209 kB) | Download | 6 | Formular Fördergesuch Sonnenkollektoren |
| Formular Fördergesuch Versickerungsanlage (PDF, 157 kB) | Download | 7 | Formular Fördergesuch Versickerungsanlage |
| Formular Fördergesuch Wärmepumpe (PDF, 169 kB) | Download | 8 | Formular Fördergesuch Wärmepumpe |
