Förderbeiträge

Ziel des Förderprogrammes

Private Eigentümer und Eigentümerinnen in selbstbewohnter Bestandsbauten, die ihre eigenen Mittel investieren, sollen mit dem Förderprogramm animiert werden Massnahmen gemäss Förderkatalog der Gemeinde umzusetzen. Insbesondere bei Photovoltaikanlagen soll die Förderung des Eigenverbrauchs angeregt werden. Moderne Energiemodelle wie LEG, vZEV und ZEV sollen ebenfalls gefördert werden, sofern die Investitionen mit eigenen Mitteln getätigt werden.

Es ist nicht die Absicht mit den Geldern in erster Linie den Einwohnenden zu ermöglichen mit Stromverkauf an die Netzbetreiber oder AEW Geld zu verdienen, vielmehr sollen mit den Geldern die absehbar auf unsere Gesellschaft zukommenden Herausforderungen mit Anreizen gefördert werden. Sofern neue Formen der Energiegewinnung und/oder Verbrauch und Verteilung entstehen, entscheidet der Gemeinderat wie Mittel aus dem Förderprogramm eingesetzt werden können. Durch Bund und Kanton vorgenommene Förderungen führen nicht automatisch zu Förderungen durch die Gemeinde.

 

Folgende Massnahmen werden in Kaiseraugst unterstützt:

 

 

Piktogramm Dokument

GEAK Plus

Beratung der Liegenschaftsbesitzer für die Analyse des energetischen Zustands und der Effizienz des Gebäudes.

Förderbeitrag Bedingung
Pauschal CHF 300.00 Das Fördergesuch kann erst nach der Beratung und dem Erhalt des GEAK Plus Berichtes gestellt werden. 
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

 

Piktogramm Gebäude

Gebäudehülle

Nur Fensterersatz

Förderbeitrag Bedingung

20% der Investitionskosten, max. CHF 5'000.00

  • Die Fenster müssen den neusten energetischen Anforderungen entsprechen.
  • Änderung der Flügeleinteilung, Farbe oder Materialien sind bewilligungspflichtig.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

Piktogramm Regenwassertank

Regenwassertank

 

Förderbeitrag Bedingung

20% der Investitionskosten, max. CHF 5'000.00

  • Für Neubauten und nachträglich errichtete Anlagen.
  • Das Fördergesuch kann erst nach Installation der Anlage eingereicht werden.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

Piktogramm Versickerungsanlage

Versickerungsanlage

 

Förderbeitrag Bedingung

20% der Investitionskosten, max. CHF 5'000.00

  • Nur für nachträglich gebaute Anlagen. 
  • Die Baubewilligung für die Anlage muss vor der Installation vorliegen.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

 

Piktogramm Haushaltsgerät

Ersatz Haushaltsgeräte

Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschiene, Wäschetrockner, Induktionsherd

Förderbeitrag Bedingung

20% der Investitionskosten, max. CHF 300.00

Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

Piktogramm Sonnenkollektor

Sonnenkollektoren (thermisch)

 

Förderbeitrag Bedingung

100% vom Kantonsbeitrag

  • Die Meldung der Anlage muss über das Kantonsformular "Meldeformular Solaranlage" erfolgen.
  • Die Auszahlungsbestätigung des Kantons muss der Gemeinde für die Auszahlung eingereicht werden.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

Piktogramm Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlage (Strom)

 

Förderbeitrag Bedingung

100% vom Bundesbeitrag

  • Die Meldung der Anlage muss über das Kantonsformular "Meldeformular Solaranlage" erfolgen
  • Die Auszahlungsbestätigung des Bundes muss der Gemeinde für die Auszahlung eingereicht werden.
  • max. CHF 50'000.00 pro Anlage / Gesuchsteller
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

Piktogramm Heizungsersatz

Heizungsersatz

Von Öl-, Gas- und Elektroheizungen zu Wärmepumpe

Förderbeitrag Bedingung

100% vom Kantonsbeitrag

  • Die Baubewilligung für die Anlage muss vor der Installation vorliegen.
  • Die Auszahlungsbestätigung des Kantons muss der Gemeinde für die Auszahlung eingereicht werden.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

Piktogramm Heizungsersatz 2

Heizungsersatz

Von Öl-, Gas- und Elektroheizungen zu Holzfeuerungen
 
Förderbeitrag Bedingung

100% vom Kantonsbeitrag

  • Die Baubewilligung für die Anlage muss vor der Installation vorliegen.
  • Die Auszahlungsbestätigung des Kantons muss der Gemeinde für die Auszahlung eingereicht werden.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
 

 

Zeitpunkt für Anmeldung und Bezug der Fördergelder:

Als Zeitpunkt für die Eingabe und Beurteilung zum Erhalt von Fördergeldern aus dem Programm der Gemeinde, ist der Beleg der Auszahlung der Gelder aus dem Programm des Bundes / Kantons. Nach Vorlage des Gesuches und des Auszahlungsbeleges Bund / Kanton erfolgt die Zusage und Auszahlung der Gelder der Gemeinde. Nicht durch den Bund / Kanton geförderte Massnahmen werden nach Vorlage der Rechnungen und Belegen der Realisierung beurteilt und ausbezahlt. Dies ist der Fall bei den Positionen Regentank, Versickerung, Fenster und Küchengeräte.

Bei Neubauten und Umbauten die zu einer 50 prozentigen und darüber liegenden Veränderung analog Neubauten führen, besteht keine Fördergeldberechtigung. Das Kriterium sind die Baukosten im Verhältnis zum Versicherungswert des Gebäudes gemäss AGV.

 

 

Allgemeine Bestimmungen

Diese Bestimmungen gelten für alle Bauten, Anlagen und Geräte des Förderprogramms und Förderkonzepts Kaiseraugst:

  • Das Fördergesuch kann erst nach Installation der Anlage, Baute oder des Geräts
    eingereicht werden.
  • Die Anlage, Baute oder das Gerät muss in Kaiseraugst installiert werden.
  • Es wird nur selbstbewohntes Eigentum gefördert.
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach Zusprache der Abteilung Bau.
  • Der Förderbeitrag muss in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Die Auszahlung erfolgt nur einmalig am Anfang der gemäss paritätischen Lebensdauertabelle vorgesehenen Lebensdauer. 
  • Es gelten die Förderbestimmungen zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen. 

 

 

Bei Fragen dürfen Sie sich direkt an die Abteilung Bau wenden:

per E-Mail: bau@kaiseraugst.ch 

oder telefonisch 061 816 90 61

 

 

Beratung und Förderbeitrag Kanton Aargau

Energieberatung

Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie. Diese kostenlose Dienstleistung wird von der energieberatungAARGAU telefonisch oder per E-Mail durchgeführt.

 

Förderbeitrag

Der Kanton Aargau hat per 1. April 2023 sein FörderprogrammExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angepasst. Es werden neue Massnahmen im Bereich erneuerbare Energie, unter anderem Förderbeiträge für den Anschluss an die Fernwärme, ausbezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der kantonalen Energiefachstelle.

 

Kontaktdaten Kanton Aargau

Department Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung Energie

Telefon 062 835 28 80

 

Dokumente

Name
Formular Fördergesuch Ersatz Haushaltsgeräte (PDF, 157 kB) Download 0 Formular Fördergesuch Ersatz Haushaltsgeräte
Formular Fördergesuch Fensterersatz (PDF, 186 kB) Download 1 Formular Fördergesuch Fensterersatz
Formular Fördergesuch GEAK Plus (PDF, 144 kB) Download 2 Formular Fördergesuch GEAK Plus
Formular Fördergesuch Holzfeuerungen (PDF, 168 kB) Download 3 Formular Fördergesuch Holzfeuerungen
Formular Fördergesuch Photovoltaikanlage (PDF, 209 kB) Download 4 Formular Fördergesuch Photovoltaikanlage
Formular Fördergesuch Regenwassertank (PDF, 172 kB) Download 5 Formular Fördergesuch Regenwassertank
Formular Fördergesuch Sonnenkollektoren (PDF, 209 kB) Download 6 Formular Fördergesuch Sonnenkollektoren
Formular Fördergesuch Versickerungsanlage (PDF, 157 kB) Download 7 Formular Fördergesuch Versickerungsanlage
Formular Fördergesuch Wärmepumpe (PDF, 169 kB) Download 8 Formular Fördergesuch Wärmepumpe