Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

 

Seit dem 1. Januar 2013 können Bestellungen bei folgender Amtsstelle vorgenommen werden:

 

Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden

 

Tel. +41 61 836 83 36
Fax +41 61 836 83 39

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