Wirtetätigkeit: Meldung Einzelanlass und Kleinhandelsbewilligung

Für das Wirten bei Einzelanlässen von Vereinen und anderen Organisationen ist weder ein Wirtepatent noch eine besondere Bewilligung erforderlich, sofern es sich um eine Nebentätigkeit des Vereins bzw. der Organisation handelt. Solche Anlässe unterstehen jedoch der lebensmittelpolizeilichen Aufsicht und Kontrolle, weshalb eine Meldung an die Gemeindekanzlei zu erfolgen hat. Bei Abgabe von Spirituosen ist bei der Gemeinde gleichzeitig eine Kleinhandelsbewilligung einzuholen.
 

Die Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde sowie dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Dafür steht ein Onlineformular (siehe Extern) zur Verfügung. Das vollständig ausgefüllte Formular ist elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz zu übermitteln. Weitere Informationen zur Melde- & Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.
 

Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

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