Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge (E-Mobilität)

Etliche neuartige Elektro-Fahrzeuge haben in den letzten Jahren den Schweizer Markt erobert: E-Bikes, E-Trottinette, Cargo-Velos, Stehroller aber auch selbstbalancierende Geräte. Diese sogenannten «Trendfahrzeuge» sind vor allem in den Städten sehr beliebt. Sie dürfen nach geltendem Recht nur dort eingesetzt werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Verkehrsflächen, die den Fussgängern vorbehalten sind, dürfen nicht benutzt werden.

 

Wer solche Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen fährt, setzt sich selber und andere Verkehrsteilnehmende gewissen Risiken aus. Deswegen gelten in der Schweiz präzise Vorschriften bzgl. Geschwindigkeit, Bremssystem, Mindestalter, Helmtragpflicht, usw.:

 

Es gibt auch Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die über keine Verkehrszulassung verfügen. Diese dürfen daher im Strassenverkehr nicht benutzt werden.

 

Vor dem Kauf eines Trendfahrzeuges ist es generell empfehlenswert, sich über dessen Strassenzulassung und über die geltenden Vorschriften zu informieren. Bevor Sie auf der Strasse fahren, stellen Sie sicher, dass Sie das Fahrzeug auch richtig beherrschen können, damit unnötige Risiken für Sie und für die anderen Verkehrsteilnehmenden vermieden werden können.

 

Hier finden Sie eine Aufstellung von der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche Trendfahrzeuge wo erlaubt sind. 

Informationen

Datum
20. September 2023

Dokumente

Name
Vorschriften zu Motorfahrraedern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten, E-Rikschas (Stand 1.04.2022) (PDF, 365.51 kB) Download 0 Vorschriften zu Motorfahrraedern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten, E-Rikschas (Stand 1.04.2022)

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