Schreiben Kanton Aargau "Information zur allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau " vom 23. Oktober 2025

Der Kanton Aargau wurde gemäss Bundesrecht verpflichtet, eine Neubewertung aller Liegenschaften durchzuführen. Deshalb erhalten alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den nächsten Tagen vom Kantonalen Steueramt das Schreiben "Informationen zur allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau" über die neuen Schätzungswerte ihrer Liegenschaft (Steuerwert und Eigenmietwert), gültig ab 1. Januar 2025.

 

Bei Fragen

Über den Link www.ag.ch/anb25 sind Detailinformationen zu finden. Bei schätzungstechnischen Fragen steht die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramtes zur Verfügung (Telefon 062 835 27 45, e-Mail: grundstueckschaetzung@ag.ch).

Informationen

Datum
23. Oktober 2025