Gesamterneuerungswahlen auf Gemeindeebene für die Amtsperiode 2022/2025
Informationen
- Datum
- 26. September 2021
- Lokalität
- Urne Gemeindehaus
Urne Schulhaus Liebrüti - Kontakt
- Daniel Sonderegger
- Beschreibung
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025
Am Sonntag, 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Zu wählen sind:
- Gemeinderat (5 Mitglieder)
- Gemeindeammann und Vizeammann
- Finanzkommission (5 Mitglieder)
- Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
- Wahlbüro (5 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder)
Mit Annahme der kantonalen Abstimmungsvorlage vom 27. September 2020 über die Abschaffung der Aargauer Schulpflege ab 1. Januar 2022 entfällt eine Wiederwahl der Mitglieder der Schulpflege.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Einwohnerdienste bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen oder auf der Webseite (siehe unten "Dokumente") heruntergeladen werden (Formular bitte doppelseitig drucken).
Kommt es am angekündigten Termin zu einer Urnenwahl, werden die Namen der Vorgeschlagenen allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind aber auch nicht angemeldete Personen wählbar. Auch bisherige Amtsinhaber/-innen, welche sich zur Wiederwahl stellen, müssen bis zum 13. August 2021 von 10 Stimmberechtigten zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.
Stille Wahlen
Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl von Gesetzes wegen ausgeschlossen (§ 30b GPR). Es findet zwingend ein Urnengang statt. Werden für die übrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR). Somit würden am 26. September 2021 nur die Gemeinderatswahlen und die Wahlen von Gemeindeammann und Vizeammann notwendig.
Zugehörige Objekte
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20210926 Resultate Gesamterneuerungswahlen GR, Präsidium und Vizepräsidium (PDF, 112.43 kB) | Download | 0 | 20210926 Resultate Gesamterneuerungswahlen GR, Präsidium und Vizepräsidium |