Steuern
- Führen des Steuerregisters
- Prüfen der Steuererklärungen von natürlichen Personen (Privatpersonen) auf ihre formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit
- Vornahme und Eröffnen der Steuerveranlagungen sowie Errechnen der Steuerbeträge
- Abwicklung der Rechtsmittelverfahren, Eröffnen von Einspracheentscheiden
- Eröffnen von Sondersteuern bei ausserordentlichen Jahressteuern wie Liquidationsgewinne, Kapitalleistungen
- Eröffnen von Grundstückgewinnsteuern
- Vornahme von Gebäudeschätzungen (Ermittlung Steuerwert und Eigenmietwert)
- Protokollführung für die Steuerkommission
- Erbschafts- und Inventarwesen (Ausarbeiten von Steuerinventaren, Erbschaftssteuern)
- Kontrolle und Überwachung von quellensteuerpflichtigen ausländischen Staatsangehörigen
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Für den Steuerbezug ist die Finanzverwaltung zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen, Bestellung von Einzahlungsscheinen und Erlassgesuche sind direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.
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EasyTax 2024 steht als Download unter www.steuern.ag.ch für Sie bereit.
- Weiterführende Links:
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