Betreibungen
Betreibungsregisterauszug
Betreibungsbegehren
Einleitung:
- immer auf Begehren des Gläubigers
- mittels Einreichung eines Betreibungsbegehrens
Allgemeines:
Zuständigkeit des Betreibungsamtes
- am Wohnort des Schuldners (natürliche Person)
- am Wohnort des Geschäftsinhabers einer Einzelfirma
- Hauptsitz eines Geschäftsunternehmens (juristische Person)
Kosten:
Rechnungstellung an den Gläubiger
- Forderungen bis CHF 100.00: CHF 21.00
- Forderungen bis CHF 500.00: CHF 34.00
- Forderungen bis CHF 1'000.00: CHF 54.00
- Forderungen bis CHF 10'000.00: CHF 74.00
- Forderungen bis CHF 100'000.00: CHF 104.00
Bei höheren Forderungen Auskunft beim Betreibungsamt.
Fortsetzungsbegehren
Einleitung:
- immer auf Begehren des Gläubigers
- mittels Einreichung eines Fortsetzungsbegehrens
Frist:
- frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls
- spätestens ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls
Weitere Adressen:
Für die Beseitigung des Rechtsvorschlags/Rechtsöffnungsbegehrens:
Friedensrichteramt Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Für die Forderungseingabe beim Konkursamt:
Konkursamt Brugg
Hauptstrasse 8
5200 Brugg AG
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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