Betreibungen

Betreibungsregisterauszug

 

Betreibungsbegehren

Einleitung:

  • immer auf Begehren des Gläubigers
  • mittels Einreichung eines Betreibungsbegehrens

Allgemeines:
Zuständigkeit des Betreibungsamtes

  • am Wohnort des Schuldners (natürliche Person)
  • am Wohnort des Geschäftsinhabers einer Einzelfirma
  • Hauptsitz eines Geschäftsunternehmens (juristische Person)

Kosten:
Rechnungstellung an den Gläubiger

  • Forderungen bis CHF 100.00: CHF 21.00
  • Forderungen bis CHF 500.00: CHF 34.00
  • Forderungen bis CHF 1'000.00: CHF 54.00
  • Forderungen bis CHF 10'000.00: CHF 74.00
  • Forderungen bis CHF 100'000.00: CHF 104.00

Bei höheren Forderungen Auskunft beim Betreibungsamt.


Fortsetzungsbegehren

Einleitung:

  • immer auf Begehren des Gläubigers
  • mittels Einreichung eines Fortsetzungsbegehrens

Frist:

  • frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls
  • spätestens ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Betreibungsamt gerne zur Verfügung oder kontaktieren Sie die Homepage der Betreibungsämter des Kantons Aargau unter dem Link: http://www.betreibungsamt-ag.ch/, unter „ein ausführliches FAQ (häufig gestellte Fragen)“ finden Sie bestimmt die gesuchten Anworten.
 

Weitere Adressen:

Für die Beseitigung des Rechtsvorschlags/Rechtsöffnungsbegehrens:
 

Friedensrichteramt Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
 

Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden


Für die Forderungseingabe beim Konkursamt:
 

Konkursamt Brugg
Hauptstrasse 8
5200 Brugg AG

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