Betreibungen

Neues Regionales Betreibungsamt in Rheinfelden

Die Gemeinden Kaiseraugst, Magden, Olsberg und Rheinfelden legen ihre Betreibungsämter auf den 1. Januar 2025 in Rheinfelden zusammen. Damit werden die beiden bisherigen Ämter Kaiseraugst-Olsberg und Rheinfelden-Magden zusammen geführt. Standort des regionalisierten Amtes wird die Baslerstrasse 10, 2. OG, 4310 Rheinfelden,.
 

 

Betreibungsregisterauszug

 

Das Betreibungsamt Kaiseraugst ist für folgende Gemeinden zuständig:

  • 4303 Kaiseraugst
  • 4305 Olsberg

 

 

Aufgaben des Betreibungsamtes:

Das Betreibungsamt kommt ins Spiel, wenn Geldschulden von Schuldnern nicht freiwillig erfüllt werden. Diese werden durch das Betreibungsamt zwangsweise durchgesetzt, indem sie dem Gläubiger rasch und ohne hohe Kosten zu seinem Recht verhilft.

 

Betreibungsbegehren

Die Betreibung wird eingeleitet durch die Einreichung eines Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt. Aufgrund dessen wird dem Schuldner ein Zahlungsbefehl zugestellt. Der Zahlungsbefehl beinhaltet die Aufforderung, die darin aufgeführte Forderung samt Zins du Betreibungskosten innert 20 Tagen an den Gläubiger oder an das Betreibungsamt zu bezahlen.

 

Einleitungsverfahren:

 

Einleitung der Betreibung:

 

Beim Betreibungsamt vom…

  • Wohnort des Schuldners (natürliche Person)
  • Wohnort des Geschäftsinhabers einer Einzelfirma
  • Hauptsitz eines Geschäftsunternehmers (juristische Person)

 

Kosten an den Gläubiger:

  • Forderungen bis CHF 100.00: CHF 21.00
  • Forderungen bis CHF 500.00: CHF 34.00
  • Forderungen bis CHF 1'000.00: CHF 54.00
  • Forderungen bis CHF 10'000.00: CHF 74.00
  • Forderungen bis CHF 100'000.00: CHF 104.00

Bei höheren Forderungen Auskunft beim Betreibungsamt

 

Fortsetzungsbegehren

Wird innert der Frist von 20 Tagen kein Rechtsvorschlag vom Schuldner erhoben oder der offene Betrag beglichen, kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung einleiten. Dies gilt auch wenn der Schuldner den Rechtsvorschlag zurückgezogen hat oder dieser vom zuständigen Gericht beseitigt worden ist.

 

Einleitungsverfahren:

Frist:

  • frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls
  • spätestens ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Betreibungsamt gerne zur Verfügung oder besuchen Sie die Webseite der Betreibungsämter des Kantons Aargau unter dem Link: http://www.betreibungsamt-ag.ch/.

 

Weitere Adressen:

Für die Beseitigung des Rechtsvorschlags/Rechtsöffnungsbegehrens:
 

Friedensrichteramt 
Kreis XIV Rheinfelden
Postfach 55
4310 Rheinfelden 1
 

Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden


Für die Forderungseingabe beim Konkursamt:
 

Konkursamt Brugg
Hauptstrasse 8
5200 Brugg AG

Personen

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