Wir führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheinfelden, Mandate und Abklärungen im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR). Wir führen dabei primär Vertretungsbeistandschaften nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 394 und 395.
Preis
nach § 14 Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
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