Hunde in Kaiseraugst
Ersthundehalter/innen müssen sich vor oder kurz nach Anschaffung des ersten Hundes zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen. Dies gilt auch für Hundehalter/innen, die aus dem Ausland zuziehen. Das Login und das Passwort für AMICUS werden anschliessend schriftlich zugestellt. Weitere Informationen zur Heimtierdatenbank AMICUS finden Sie unter:
www.amicus.ch
Jeder Hund muss spätestens im Alter von 3 Monaten durch einen Tierarzt/eine Tierärztin mit einem Chip gekennzeichnet werden und innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme bei der Gemeinde registriert werden. Dazu wird eine Kopie des Heimtierausweises benötigt.
Aus dem Ausland importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr durch einen Tierarzt/eine Tierärztin in der Schweiz kontrolliert werden. Die Anmeldung dieser Hunde auf AMICUS muss danach durch den Tierarzt/ die Tierärztin (mit der Microchip- oder der Tätowierungsnummer aus dem Ausland) innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Alle Hundehalter/innen sind gebeten, jegliche Änderungen ihres Hundes (Verkauf, Ausfuhr, Schenkung, Kauf oder Tod) innert 10 Tagen der Gemeinde sowie bei AMICUS direkt zu melden. Umzüge und Änderungen von Personendaten müssen direkt der Gemeinde gemeldet werden.
Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss die Hundetaxe bezahlt werden. Sie wird jährlich im Mai fällig.
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00.
Wir danken allen Hundebesitzern für ihre Mithilfe.
Hier können Sie sich als Ersthundehalter im
Smart Service Portal registrieren. Oder Sie füllen das Meldeformular unter der Rubrik Dokumente aus und reichen es der Abteilung Einwohnerdienste ein.
GEMEINDE KAISERAUGST