Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserer Gemeinde abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Abmeldung ins Ausland
Bitte melden Sie sich rund 1 Monat vor Ihrem Wegzug ins Ausland am Schalter der Abteilung Steuern. Mitzubringen ist der ausgefüllte Fragebogen inkl. unterschriebener Vollmacht (siehe Download unter 'Dokumente').
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Fragebogen Wegzug ins Ausland (PDF, 121.09 kB) | Download | 0 | Fragebogen Wegzug ins Ausland |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 816 90 60 / Telefonzentrale | Kontaktformular |