Parkieren in Kaiseraugst / Parkierbewilligung
Eine digitale Parkkarte kann frühzeitig und selbständig unter vorgenanntem Link oder via App beantragt und bequem online bezahlt werden. Erstmalig müssen die Kontrollschilder freigegeben werden. D.h., sobald ein Antrag gestellt wurde, wird die Gemeinde über das System informiert und kann, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Freigabe erteilen. Nach der Freigabe des Kennzeichens kann die Bewilligung in der App oder über vorgenanntem Link gelöst werden. Nach Zahlungsabschluss wird direkt eine Quittung generiert.
Mit der digitalen Parkierbewilligung werden keine Rechnungen mehr erstellt. Wer die digitale Parkkarte nicht über die Parkingpay-App oder über parkingpay.ch lösen möchte, darf die Bewilligung direkt am Schalter der Einwohnerdienste lösen (gegen Vorweisen des Fahrzeugausweises und gegen direkte Bezahlung). Das Kontrollorgan überprüft mit dem Scannen des Kontrollschildes, ob eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Es muss kein Nachweis hinterlegt werden.
Folgende Bewilligungen stehen per 1. Januar 2022 zur Verfügung:
Private / Anwohner (Personenwagen) | CHF 50.00 |
pro Monat (1 bis 12 Monate möglich) |
Private / Anwohner |
CHF 120.00 | pro Monat (1 bis 12 Monate möglich) |
Gewerbe / Handwerker (Personenwagen) | CHF 50.00 | pro Monat (1 bis 12 Monate möglich) |
Gewerbe / Handwerker Lieferwagen | CHF 120.00 | pro Monat (1 bis 12 Monate möglich) |
Digitale Tagesbewilligung | CHF 10.00 | pro Tag (kann direkt ohne Kennzeichen-Freigabe und von jedem Fahrzeughalter gelöst werden) |
Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Einwohnerdienste / Sicherheit zur Verfügung. Unter "Handbuch digitales Parkieren" finden Sie eine Anleitung für die Beantragung einer Bewilligung.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Handbuch digitales Parkieren (PDF, 306.96 kB) | Download | 0 | Handbuch digitales Parkieren |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 816 90 60 / Telefonzentrale | Kontaktformular |
Name | Download |
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