Fundbüro

Fundbüro

Das Fundbüro Kaiseraugst ist an das internetbasierte Fundsystem „Fundservice Schweiz“ angeschlossen. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann selber nach verlorenen Gegenständen suchen oder Verlustmeldungen erzeugen. Insbesondere ist auch, dass das Fundbüro Kaiseraugst die Daten der Fundgegenstände zentral elektronisch abspeichert. Die Vermittlung gefundener Gegenstände wird somit viel einfacher.
 

Verlust eines Gegenstandes

Haben Sie etwas verloren? Klicken Sie auf den Link easyfind und suchen Sie bequem von Zuhause aus oder senden Sie online eine Verlustmeldung.
www.easyfind.com 
 

Auch ohne Internet

Einwohnerinnen und Einwohner, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten oder über keinen Internetzugriff verfügen, können verlorene Gegenstände weiterhin beim Fundbüro Kaiseraugst melden.
Fundbüro Kaiseraugst Online
 

Finderlohn

Wenn Ihnen der verlorene Gegenstand zurückgegeben werden kann, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn. Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einem öffentlichen Gebäude wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.
 

Auffinden eines Gegenstandes

Wenn Sie eine verlorene Sache finden, müssen Sie die Eigentümerin/den Eigentümer benachrichtigen oder, wenn Sie diese/diesen nicht kennen, den Fundgegenstand beim Fundbüro Kaiseraugst abgeben. Zur Anzeige an das Fundbüro sind Sie verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt.

Wer eine Sache in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Person abzuliefern.

 

Kontakt

Fundbüro Kaiseraugst
Dorfstrasse 17
4303 Kaiseraugst

Tel: +41 61 816 90 60
Fax: +41 61 816 90 55
E-Mail: einwohnerdienste@kaiseraugst.ch
 

Öffnungszeiten

Mo.  9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di.    ganzer Tag geschlossen
Mi.   9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Do.  9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Fr.   7.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend offen)
 

Rechtliches

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 720ff) regelt den Umgang mit Fundgegenständen.

 

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Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Einwohnerdienste 061 816 90 60 / Telefonzentrale Kontaktformular