Mahngebühren Steuern

Der Grosse Rat hat 2017 die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Diese trat per 1. Januar 2019 in Kraft. Um Gebühren zu vermeiden, bitten wir Sie, sich bei nicht fristgerechtem Einreichen der Steuererklärung umgehend bei der Abteilung Steuern zu melden. Falls Ihnen das termingerechte Einreichen der Steuererklärung nicht möglich ist, können Sie hier eine Fristerstreckung beantragen. Falls Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, bitten wir Sie sich mit der Abteilung Finanzen (Tel. 061 816 90 62) / oder per Mail in Verbindung zu setzen. 
 

Nachstehend eine Übersicht der Mahngebühren:

  • 1. Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
  • 2. Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00
     

Die Einreichefrist können Sie dem Aufdruck der von uns erhaltenen Steuererklärung entnehmen. Mahnungen werden erst ab dem 30. Juni des gleichen Jahres ausgelöst. 

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