Mieterwechsel - Meldung an Einwohnerdienste durch Vermieter und Logisgeber

Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber sind verpflichtet, den Gemeinden ein-, um- und wegziehende Mieter/innen zu melden.

Diese Meldungen können mittels Onlineformular auf der Seite der Drittmeldepflicht Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.erfasst werden.

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Einwohnerdienste 061 816 90 60 / Telefonzentrale Kontaktformular