Datensperre beantragen
Adresssperre
Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben, wie bewilligte Auslistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke sowie für politische Parteien. Darunter fallen auch Vereine (z.B. auf der Suche nach potentiellen Mitgliedern).
Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftsabgabe über die Personendaten inkl. Adressen. Beispiele hierzu wären Anfragen von Kreditkartenfirmen oder Versandhäusern im Rahmen eines Vertragsabschlusses. Gleichzeitig gilt auch die Adresssperre.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 816 90 60 / Telefonzentrale | Kontaktformular |