Vollmacht für ein ohne Eltern reisendes Kind
Reisen mit fremden Kindern: Was Sie beachten müssen
Viele Familien nehmen Kinder einer befreundeten Familie mit in die Ferien. Es ist ratsam, eine Vollmacht der Eltern der Gastkinder dabei zu haben. Geht es ins Ausland, sind die besonderen Einreisebestimmungen jedes Landes zu beachten.
Die Schweiz hat bisher keine gesetzlichen Vorschriften für Reisen von Kindern ohne oder mit fremden Begleitpersonen. Das Bundesamt für Polizei empfiehlt jedoch, dass die Eltern ihrem Kind eine schriftliche Erklärung mitgeben. Diese sollte folgende Angaben enthalten:
- Namen, Ausweis-Nummern (+ ev. Kopie), Adresse, Telefonnummer der Eltern
- Name, Ausweis-Nummern, Adresse der Begleitperson
- Namen, Ausweis-Nummern des Kindes
- Reiseroute und -Daten
Reisen ins Ausland
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