Wirtetätigkeit: Meldung Einzelanlass und Kleinhandelsbewilligung
Für das Wirten bei Einzelanlässen von Vereinen und anderen Organisationen ist weder ein Wirtepatent noch eine besondere Bewilligung erforderlich, sofern es sich um eine Nebentätigkeit des Vereins bzw. der Organisation handelt. Solche Anlässe unterstehen jedoch der lebensmittelpolizeilichen Aufsicht und Kontrolle, weshalb eine Meldung an die Gemeindekanzlei zu erfolgen hat. Bei Abgabe von Spirituosen ist bei der Gemeinde gleichzeitig eine Kleinhandelsbewilligung einzuholen.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.
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