Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen an die Gemeinden
Damit Drittmeldungen einfach und sicher übermittelt werden können, wurde der Meldungstyp eCH-0112 entwickelt. Der Meldungstyp zur elektronischen Erfassung von Drittmeldungen wurde gemeinsam von Vertretern des Bundesamts für Statistik (BFS), des Verbandes Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED), der Kantone, des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft (SVIT) sowie des Hauseigentümerverbandes (HEV) erarbeitet. Der Datenstandard Drittmeldepflicht dient der sicheren Übermittlung von Daten zwischen den Immobilienverwaltungen und den Einwohnerdiensten.
Für Immobilienverwaltungen bringt dieses neue Verfahren Veränderungen aber auch Vorteile. Die Übermittlung der Drittmeldungen wird automatisiert und vereinfacht und gewährleistet die Prozesssicherheit für die Nutzer. Je nach Grösse und Organisation können die Immobilienverwaltungen zwischen verschiedenen Angeboten zur elektronischen Übermittlung der Drittmeldungen wählen. Entweder kann eine Anpassung an der eigenen Softwareapplikation vorgenommen oder das Angebot des standardisierten Webservices genutzt werden.
Mit dem folgenden Link können Sie als Vermieter (Liegenschaftsverwaltung / Eigentümer / Kollektivhaushalt) in Zukunft der Einwohnerkontrolle Kaiseraugst die Ein- und Auszüge auf sicherem elektronischem Wege melden:
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 816 90 60 / Telefonzentrale | Kontaktformular |