Fristerstreckung Abgabe Steuererklärung
Die Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis am 31. März und für selbstständig Erwerbende bis am 30. Juni des aktuellen Steuerjahres einzureichen. Falls Ihnen das termingerechte Einreichen der Steuererklärung nicht möglich ist, können Sie über den untenstehenden Link eine Fristerstreckung beantragen. Für die Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steuern | 061 816 90 64 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|