Einwohnergemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Per Post haben Sie die Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung mit den Traktanden und kurzbeschrieben erhalten. Untenstehend unter "DOKUMENTE" finden Sie die ausführliche Broschüre mit den Traktanden und Erläuterungen sowie die Unterlagen der öffentlichen Auflage. Diese können Sie während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung in Papierform anschauen.
- Voraussetzungen
- Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Kaiseraugst, welche stimmberechtigt* sind, erhalten eine Einladung und einen Stimmrechtsausweis. Sie sind stimmberechtigt und haben nichts erhalten? Dann teilen Sie dies uns bitte unter gemeinde@kaiseraugst.ch mit.
*stimmberechtigt: Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Kanton Aargau wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (§ 59 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau).
Interessierte Personen dürfen als Gast an der Einwohnergemeindeversammlung teilnehmen. Melden Sie sich entsprechend bei Beginn der Versammlung bei der Einlasskontrolle, da Gäste separat platziert werden müssen.