Baugesuch Nr. 2025-0027 - Ersatz bestehendes Fenster - Im Junkholz 42
bereit.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Informationen
- Datum
- 28. Mai 2025
Dokumente
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2025-0027 Publikation Baugesuch (PDF, 105.29 kB) | Download | 0 | 2025-0027 Publikation Baugesuch |
2025-0027 Baugesuch (PDF, 190.68 kB) | Download | 1 | 2025-0027 Baugesuch |
2025-0027 Situationsplan (PDF, 117.75 kB) | Download | 2 | 2025-0027 Situationsplan |
2025-0027 Offerte des Fenster (PDF, 716.74 kB) | Download | 3 | 2025-0027 Offerte des Fenster |
2025-0027 Zustimmung Stockwerkeigentümerschaft (PDF, 181.13 kB) | Download | 4 | 2025-0027 Zustimmung Stockwerkeigentümerschaft |
Zugehörige Objekte
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