Baugesuch Nr. 2025-0027 - Ersatz bestehendes Fenster - Im Junkholz 42

Das Baugesuch liegt vom 29. Mai 2025 bis und mit 27. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau, während der ordentlichen Bürozeiten, zur Einsichtnahme auf. Weiter wird das Gesuch mit sämtlichen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Im Fokus“ digital publiziert und steht so ebenfalls zur Einsicht 
bereit. 
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erheben (§ 4 Abs. 1 und 2 BauG). Einwendungen müssen vom Einsprecher selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung anstelle der nachgesuchten Bewilligung verlangt wird. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. 

Informationen

Datum
28. Mai 2025

Dokumente

Name
2025-0027 Publikation Baugesuch (PDF, 105.29 kB) Download 0 2025-0027 Publikation Baugesuch
2025-0027 Baugesuch (PDF, 190.68 kB) Download 1 2025-0027 Baugesuch
2025-0027 Situationsplan (PDF, 117.75 kB) Download 2 2025-0027 Situationsplan
2025-0027 Offerte des Fenster (PDF, 716.74 kB) Download 3 2025-0027 Offerte des Fenster
2025-0027 Zustimmung Stockwerkeigentümerschaft (PDF, 181.13 kB) Download 4 2025-0027 Zustimmung Stockwerkeigentümerschaft

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